Anpassung Hygienekonzept an neue Corona-Schutzverordnung

Werte Mitglieder,

angesichts der neuen Corona-Notfall-Schutzverordnung und der aktuell steigenden Corona-Zahlen wurden die Maßnahmen für den Trainings- und Spielbetrieb nochmals angepasst. Darüber haben wir bereits per Mail informiert.

Das Präsidium, die Abteilungsleitung Nachwuchs und die Geschäftsstelle haben in einem gemeinsamen Termin unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und der Besonderheiten neue Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb beschlossen.

Das angepasste Hygienekonzept des ESCD findet ihr hier.

Weiter unten haben wir ein paar FAQ zusammengefasst und beantwortet, sodass hoffentlich all eure Fragen damit beantwortet werden.

Wir bitten alle um Ihre Mithilfe, Sorgsamkeit und Verständnis, sodass wir auch die kommenden Wochen und Monate gemeinsam überstehen!

Vielen Dank.

Mit sportlichen Grüßen

das Präsidium des Eissportclub Dresden e. V.

Corona FAQ:

Wie alt darf der Test sein?

https://www.coronavirus.sachsen.de sagt dazu:

Tagesaktuell bedeutet, dass zwischen dem Zeitpunkt der Durchführung des Antigenschnelltests bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen nicht mehr als 24 Stunden liegen dürfen. D. h. der Test darf bei der Nutzung von Angeboten nicht älter als 24 Stunden sein.
PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Nicht alle Kinder werden Mo, Mi und Fr getestet. Wie ist da die Handhabung?

Sportler, die nicht MO, MI und FR getestet werden, müssen von ihrer Schule einmalig eine generelle Bestätigung für die Tage der Testung einholen (also eine Bestätigung, dass diese Schule bspw. immer Mo, Di, Do testet).

Vor Ort hängt hier dann wieder eine Liste der Sportler, und wenn bspw. Max Müller Mo, Di und Do getestet wird, kommt bei ihm in der Liste am Mo, Di und Do einen Strich (Schultest muss ja nicht nachgewiesen werden) und am Mi, Fr, Sa und So müsste er dann immer einen anderen Testnachweis zeigen.

Ich habe ein Zertifikat zur Durchführung der Antigen-Schnelltests absolviert.
Dürfte ich für das Training unseren Sohn/unsere Tochter, selbst daheim testen?

Bei unseren Maßnahmen geht es vor allem darum, größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Wir sehen nicht, warum ein von einem extra dafür geschulten Elternteil durchgeführter Test, dabei eine geringere Nachweiskraft haben sollte als z.B. der Schultest.

Damit jetzt aber nicht jedes Kind mit einem „Muttitest“ ankommt, gibt es zwei Bedingungen:

1. Die Qualifikation als Testperson ist ggü. dem Verein nachzuweisen.
2. Derartig erstellte Testnachweise gelten nur für eigene Kinder.

Der Testnachweis durch eine Privatperson, die sich in der Durchführung von Antigenschnelltests geschult hat, entspricht nicht dem in der Sächsischen Corona-Schutzverordnung geforderten Testnachweis ($4 Abs.
1) Privatpersonen sind keine Leistungserbringer gemäß $6 Abs. 1 der Corona Testverordnung. Deswegen werden wir keine derartigen Tests für fremde Kinder akzeptieren.

Diese „Erlaubnis“ gilt bis auf weiteres und unter Vorbehalt. Sollte sich herausstellen, dass hier Missbrauch betrieben, getäuscht und/oder nicht im Sinne der Regeln des Vereins gehandelt wird, wird diese Regelung ausnahmslos gestrichen.